Das deutsche QBasic- und FreeBASIC-Forum Foren-Übersicht Das deutsche QBasic- und FreeBASIC-Forum
Für euch erreichbar unter qb-forum.de, fb-forum.de und freebasic-forum.de!
 
FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   BenutzergruppenBenutzergruppen  RegistrierenRegistrieren
ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin
Zur Begleitseite des Forums / Chat / Impressum
Aktueller Forenpartner:

Grenzfall Gewerbe/Hobby und Impressumspflicht
Gehe zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Das deutsche QBasic- und FreeBASIC-Forum Foren-Übersicht -> Off-Topic-Forum
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
max06



Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 390
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 21.01.2009, 00:10    Titel: Antworten mit Zitat

Möglicherweise ist das der falsche Thread dafür, und doch erschien es mir am passendsten.

Ich habe vor einer Woche die Angebote auf meiner Website aktualisiert, da in dem Rechenzentrum neue Hardware verfügbar war. Heute rief mich ein angeblicher Interessent an, fragte, wie man denn bestellen kann und wo die Server stehen.

Schon während des Telefonates hatte ich ein ungutes Gefühl, so, als ob irgendetwas nicht stimmen würde. Beim anschließenden Durchsehen der access.log meiner Domain sah ich dann, dass dieser dubiose Anrufer davor genau 6 Sekunden auf meinem Webspace-Angebot, danach 8 Sekunden auf meinem Impressum, danach 12 Sekunden auf meinen Root-Server-Angeboten verbracht hat. (Ja, das Log ist aussagekräftig...grinsen) Ach ja, einen ebenfalls sehr kurzen Blick hat er noch auf mein TS2-Angebot geworfen.

3 Minuten später hatte ich eine "nette" Mail im Briefkasten... von ihm natürlich - ich habs irgendwie erwartet.

Die ersten 2 Zeilen:
Zitat:
Guten Tag Herr Müller,

Hiermit mahne ich Sie ab und gebe ihnen eine Frist von 3 Werktagen, um ihre Seite zu
Bearbeiten bzw. Offline zu stellen!
Na super... aber mal die Begründung lesen...
Zitat:
Sie Bieten Webspace an. Haben jedoch kein Gewerbe bzw. nicht die Notwendigen Informationen auf ihrer Seite
Tragen Sie alle Notwendigen Informationen in ihr Impressum ein.: *Geschäftzeiten, **Umsatzsteuer-Identifikationsnummer* gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz
Ok... Geschäftszeiten einer reinen Internetfirma? Eben habe ich mir den angesprochenen Paragraphen durchgelesen... verwirrend, aber ich hab nirgends etwas gelesen, dass ich die UstID auf der Website im Impressum angeben muss. Da kann ich mich aber auch irren... nun ja, wird eben nachgeholt.
Zitat:
EIne anklickbare und funktionierende E-Mailadresse: z.B info@max06.de und nicht fnfo (at) [diese Domain].de
Die Rechtschreibfehler waren übrigens schon drin... Außerdem steht direkt dahinter "(bitte ersetzen, dient dem Spamschutz)". Wer sagt bitte, dass die Adresse anklickbar sein muss?!
Sehr amüsant ist auch der Punkt
Zitat:
Festnetzrufnummer
Lustig, wenn ich keine Festnetznummer habe...happy
Zitat:
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ja... das is auch noch so ein Punkt... AGB muss ich nur Rechnungen bzw Angeboten beilegen. Da allerdings alles per Mail abgewickelt wird, ist es nicht notwendig, diese auch auf der Website zu platzieren.

Den Rest erspare ich euch hier mal... aber ich habe nachgeforscht grinsen

Der Absender ist eine "info@einhostingprovider.biz". Website dahinter momentan mit nem unschönen Einzeiler offline. Aber die DNS-Whois-Infos sind sehr lustig...
Zitat:
Billing Contact Organization: Hetzner Online AG
sagte mir dann den Rest...

Im Irc empfahl mir jemand, doch mal die Angebote zu vergleichen... jetzt weiß ich, warum ich ausgerechnet jetzt angeschrieben wurde... Und mir is auch klar, warum diese Firma so viele Kunden hat... wenn doch die kleinen alle weggedrängt werden...

Wenn ich Glück habe, steht mir die Mutter eines Bekannten (übrigens Anwältin) kostenlos bei... Eins ist sicher: Ich werde nicht aufgeben... und zahlen werde ich auch nicht!

So, ich geh ins Bett... hab ja noch drei Tage, die Fehler auf meiner Website zu beseitigen...

Grüße,
max06
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
nemored



Anmeldungsdatum: 22.02.2007
Beiträge: 4704
Wohnort: ~/

BeitragVerfasst am: 21.01.2009, 00:20    Titel: Antworten mit Zitat

Eventuell überlegen, ob sich eine Gegenklage lohnt. Abmahnen kann nur ein Anwalt, und ich bezweifle, dass es sich hier um einen handelt.
_________________
Deine Chance beträgt 1:1000. Also musst du folgendes tun: Vergiss die 1000 und konzentriere dich auf die 1.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
max06



Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 390
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 21.01.2009, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

Erst einmal warte ich auf schriftliche Post von ihm... der Name unter der Mail ist bei google nicht bekannt, er ist nur bei der Domain eingetragen...

Vielleicht sollte ich mal bei Hetzner anrufen und sie darüber aufklären, was denn ihre Tochterfirma so unternimmt...

Seine Methode scheint System zu haben, er hat ja schließlich nicht allzulang für meine Seite gebraucht... vielleicht macht er das ja den ganzen Tag, mit vielen Firmen wie mich...

Ich hab so richtig Lust darauf, dem persönlich das Grinsen aus dem Gesicht zu wischen... verbal natürlich! durchgeknallt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Jojo
alter Rang


Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 9736
Wohnort: Neben der Festplatte

BeitragVerfasst am: 21.01.2009, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

Mir ist nicht bekannt, dass man auf Abmahn-EMails reagieren müsste (schau vlt mal im bot-trap.de forum vorbei, da gibt's viele leute, die damit evtl. erfahrung haben). Außerdem Gehört auch keine Telefonnummber ins Impressum.
_________________
» Die Mathematik wurde geschaffen, um Probleme zu lösen, die es nicht gäbe, wenn die Mathematik nicht erschaffen worden wäre.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
max06



Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 390
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 21.01.2009, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Doch, leider schon... Irgendeine Nummer muss angegeben werden...

Eben hat mir auch jemand erzählt, was wohl als nächstes kommt... ich werde wohl besser vorerst doch die Seite aus dem Netz nehmen, bis alle Infos nachgetragen sind...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Sebastian
Administrator


Anmeldungsdatum: 10.09.2004
Beiträge: 5969
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: 21.01.2009, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Jojo hat Folgendes geschrieben:
Außerdem Gehört auch keine Telefonnummber ins Impressum.

Du immer mit deinen Ideen zu Ausnahmeregeln für private "Ich-stell-nur-für-meine-Familie-Fotos-meines-Goldhamsters-ins-Internet-Webmaster". durchgeknallt

Zur Telefonnummer siehe: http://www.e-recht24.de/news/abmahnung/1023.html Für geschäftliche Websites ist die Angabe einer Telefonnummer also in der Regel wohl Pflicht. Darüber hinaus sind auch noch USt-Id.Nr. etc. wichtig, sofern vorhanden.

Einen Impressumsassistenten, der bei der Erstellung eines "abmahnsicheren" Impressums helfen soll, gibt es u.a. hier:
- http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/index.php
- http://www.e-recht24.de/impressum-generator/
_________________

Die gefährlichsten Familienclans | Opas Leistung muss sich wieder lohnen - für 6 bis 10 Generationen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
MOD
Fleißiger Referenzredakteur


Anmeldungsdatum: 10.09.2007
Beiträge: 1003

BeitragVerfasst am: 21.01.2009, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ust-ID...da stellt sich die Frage, ob du Umsatzsteuer abführen musst.
Die Regeln dafür stehen im UstG §1 (Erläuterung für Unternehmer usw findest du in den darauffolgenden Paragraphen) und falls du zum Ergebnis kommst, dass du steuerbare Umsätze hast (wahrscheinlich schon), kannst du noch im §4 schauen, ob die eventuell steuerfrei sind. E-Recht ist jetzt nicht so meins...aber vllt findest zu ja was.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
max06



Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 390
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 21.01.2009, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hatte vorhin ein nettes Gespräch mit dem Finanzamt... alles kein Problem, die neue UstID bekomm ich in ein paar Tagen, dann wird das alles richtig eingetragen... AGB sind auch fast fertig, dann hab ich alles...

Ich werds mir merken...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
nemored



Anmeldungsdatum: 22.02.2007
Beiträge: 4704
Wohnort: ~/

BeitragVerfasst am: 21.01.2009, 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich kann ich auch den Abmahnwarner empfehlen: http://abmahnwelle.de

[ot]Kannst du vielleicht auch Infos über die MySQL- / PHP-Version / sonstige interessante Servereinstellungen auf die Seite schreiben? lächeln (halt solange es nicht kritisch ist wegen möglicher Angriffspunkte)[/ot]
_________________
Deine Chance beträgt 1:1000. Also musst du folgendes tun: Vergiss die 1000 und konzentriere dich auf die 1.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
max06



Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 390
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 22.01.2009, 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann dir diese Infos gern per PN zukommen lassen grinsen

An den Einstellungen kann übrigens jederzeit etwas geändert werden, falls es notwendig sein sollte.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
dreael
Administrator


Anmeldungsdatum: 10.09.2004
Beiträge: 2529
Wohnort: Hofen SH (Schweiz)

BeitragVerfasst am: 22.01.2009, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

max06 hat Folgendes geschrieben:
Ich habe vor einer Woche die Angebote auf meiner Website aktualisiert, da in dem Rechenzentrum neue Hardware verfügbar war. Heute rief mich ein angeblicher Interessent an, fragte, wie man denn bestellen kann und wo die Server stehen.

Der allesentscheidende Punkt: Willst Du Dein Webhosting (obwohl ein Rootserver, der wieder irgendwo extern gemietet wird, für mich das nicht das gleiche Feeling bietet wie physisch ein "Göppel" in den eigenen vier Wänden!) als reines Hobby oder richtiges Nebengewerbe betreiben?

In meinem Fall ist der Fall klar: Damals vor 6 Jahren eigene Firma im Handelsregister eingetragen, MwSt.-Nr. in Bern beantragt. Das Wichtigste: Beim Sozialamt (AHV) mich als Selbständigerwerbender angemeldet, dessen steuerbares Einkommen nun anhand des Jahresabschlusses bestimmt wird. -> Dadurch darf ich nun überall ganz offiziell meine Dienstleistungen in der Öffentlichkeit anpreisen.

In Deinem Fall diese Frage Dir auch stellen und _klar_ beantworten: Im ersteren Fall lieber diskret bleiben (keine Homepage oder bloss "Site der Familie Müller" mit "Unsere letzte Urlaubsreise" usw.) und höchstens mal unter der Hand sorgfältig ausgesuchte Drittpersonen auf den Server lassen.

In der letzteren Variante dagegen sämtliche behördlichen Formalitäten erledigen inkl. künftig einer Geschäftsbuchhaltung führen (Herzlich willkommen im Kreis der Originalbeleg-Sammler wie ich!). Übrigens zum Glück musst Du beim Einzug der Hostinggebühren bei einem Deiner Kunden nicht bloss 19% dem Väterchen Staat abliefern, sondern bekommst bei der Servermiete die 19% vom Staat wieder als Vorsteuer zurück.

max06 hat Folgendes geschrieben:
Sehr amüsant ist auch der Punkt Festnetzrufnummer Lustig, wenn ich keine Festnetznummer habe...^^

Handynummern lassen sich (zumindest bei uns) genauso ins öffentliche Telefonbuch eintragen - von dem her spielt es keinen Unterschied, ob Festnetz oder Mobile. Empfehlung höchstens von mir, falls Du das Ganze seriös als Gewerbe betreiben willst: zusätzliche Faxnummer.

max06 hat Folgendes geschrieben:
Allgemeine Geschäftsbedingungen. Ja... das is auch noch so ein Punkt... AGB muss ich nur Rechnungen bzw Angeboten beilegen.

AGBs sind (zumindest bei mir in der Schweiz) empfehlenswert, jedoch nicht zwingend. Falls keine AGBs existieren, kommt bei uns automatisch das Obligationenrecht zum Zug, wobei dies bei juristisch fehlerhaften AGBs ebenfalls passieren kann, dass bestimmte Klauseln in einem Gerichtsfall als nichtig erklärt werden können.

max06 hat Folgendes geschrieben:
Da allerdings alles per Mail abgewickelt wird, ist es nicht notwendig, diese auch auf der Website zu platzieren.

E-Mails gelten (zumindest bei uns) als formlose Verträge. Ich selber habe jedoch mittlerweilen mit schriftlichen Verträgen begonnen zu arbeiten. Somit anerkennt der Kunde in meinem Fall auch meine AGBs mit seiner Unterschrift und kann diese im Streitfall nicht abstreiten. Kann man übrigens mit Gratis-Antwortcouverts sehr kundenfreundlich abwickeln. Übrigens meine Briefumschläge sind sogar international gestaltet (die berühmten beiden dicken Balken begleitet vom französischen Hinweis "RÉPONSE PAYÉE SUISSE") und werden daher auch von der deutschen Bundespost ebenfalls auf meine Kosten zu mir in die Schweiz retourniert.

Gut gemeinter Tipp von mir: Du kannst daher das von mir auf www.meile.biz vorhandene Bestellformular sowie meine AGBs und Webhosting-Vertragsbedingungen als Muster für Dein Angebot nehmen - schliesslich möchtest Du "Schnmutzfinke" auch lieber draussen halten, welche mit schlecht programmierten PHP-Scripte Sicherheitslöcher in Deinen Rootserver aufreissen oder ihren Webspace nur dazu missbrauchen, ihre 100'000 "Get Viagra!" & Co.-Spams rauszulassen, so dass anschliessend Deine fixe IP-Adresse blacklisted wird, worauf Du selber und sämtliche übrigen seriösen Kunden ernsthafte Probleme bei ihrem E-Mail-Verkehr bekommen.

max06 hat Folgendes geschrieben:
Der Absender ist eine "info@einhostingprovider.biz". Website dahinter momentan mit nem unschönen Einzeiler offline.

Der "From:"-Absender kann beliebig gefälscht sein (aus diesem Grund tut man sich mittlerweilen gut damit, seine Domain mit SPF und/oder DKIM zu schützen!), massgebend ist die IP-Adresse in der "Received From:"-Headerzeile. => Würde diese einmal analysieren.

Bei Bedarf kannst Du mir sonst den vollständigen Header der erhaltenen E-Mail als private Nachricht für eine Analyse zukommen lassen.
_________________
Teste die PC-Sicherheit mit www.sec-check.net
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
max06



Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 390
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 22.01.2009, 10:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Dreal und erstma nen dickes Danke lächeln

Das Webhosting wird momentan als reines Hobby betrieben... wenn das gut läuft, werde ich das nach meiner Ausbildung, sollte ich nicht übernommen werden, weiterführen und ausbauen.

Ich habe gestern mit dem Finanzamt telefoniert. Solange ich unter einem Umsatz von 17,500€ im Jahr bleibe, falle ich unter die Kleinstunternehmer-Regelung -> Ich darf weder 19% von meinen Ausgaben abziehen, noch auf Rechnungen 19% Mehrwert/Umsatzsteuer ausschreiben. Daher muss ich auch keine Umsatzsteuervoranmeldung durchführen, allein der Jahresabschlussbericht zählt. Sobald meine UstID eintrifft, darf ich meine Website wieder aufmachen.

Festnetz-Nummer (01805...) ist angegeben, sogar mit den fälligen Gebühren.

Dass ich deine AGB und Vertragsbedingungen verwenden darf, ist klasse, danke dir.

Und ja... besagte Schmutzfinke kenne ich... Habe bereits auf einem anderen Server 2 IPs laufen, da die Main-IP bei diversen Providern (T-Online, AOL, Arcor) auf den Blacklists steht... und ich komm da nich runter. Besagter Server wird in 2 Wochen wieder verkauft, da neue Hardware angeschafft wurde.

Als ControlPanel wird ISPConfig 3 eingesetzt. Einzelne Mitglieder des Forums sind als Testkunden engagiert, um alle Eventualitäten zu testen, bevor ich den Server in Betrieb nehme.

Ich glaube nicht, dass besagte Mail gefälscht ist... der Anruf davor war eindeutig, die Vorwahl des Anrufers stammt aus dem Ort, in dem auch die besagte Firma angesiedelt ist. Eigentlich müsste ich ihm dankbar sein, dass er mir nicht sofort eine Mahnung über seinen Anwalt hat zukommen lassen.

Ich werde nach Abschluss dieser Sache eine Mail an ihn verfassen um ihn nach den Gründen zu fragen...

Vielen Dank nochmal lächeln

Grüße,
max06
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
dreael
Administrator


Anmeldungsdatum: 10.09.2004
Beiträge: 2529
Wohnort: Hofen SH (Schweiz)

BeitragVerfasst am: 22.01.2009, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

max06 hat Folgendes geschrieben:
Möglicherweise ist das der falsche Thread dafür, und doch erschien es mir am passendsten.

=> Habe nun daraus ein eigener Thread gemacht, damit der Witz-Thread wirklich auch ein solcher bleibt (dies ist ja bekanntlich eine sogar hochernste Sache!).
_________________
Teste die PC-Sicherheit mit www.sec-check.net
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Sebastian
Administrator


Anmeldungsdatum: 10.09.2004
Beiträge: 5969
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: 22.01.2009, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

max06 hat Folgendes geschrieben:
Solange ich unter einem Umsatz von 17,500€ im Jahr bleibe, falle ich unter die Kleinstunternehmer-Regelung -> Ich darf weder 19% von meinen Ausgaben abziehen, noch auf Rechnungen 19% Mehrwert/Umsatzsteuer ausschreiben. Daher muss ich auch keine Umsatzsteuervoranmeldung durchführen, allein der Jahresabschlussbericht zählt. Sobald meine UstID eintrifft, darf ich meine Website wieder aufmachen.

Wenn man von der Umsatzsteuerbefreiung nach §19 UStG Gebrauch macht, muss man doch gar nicht zwangsläufig eine USt-Id.Nr. haben oder sehe ich das falsch?
§19 UStG Abs. 1 Satz 4 hat Folgendes geschrieben:
In den Fällen des Satzes 1 finden die Vorschriften über [...] die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in einer Rechnung (§ 14a Abs. 1, 3 und 7) und über den Vorsteuerabzug (§ 15) keine Anwendung.

_________________

Die gefährlichsten Familienclans | Opas Leistung muss sich wieder lohnen - für 6 bis 10 Generationen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
max06



Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 390
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 22.01.2009, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Das konnte mir die nette Dame vom Finanzamt dann auch nicht sagen...happy
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
dreael
Administrator


Anmeldungsdatum: 10.09.2004
Beiträge: 2529
Wohnort: Hofen SH (Schweiz)

BeitragVerfasst am: 22.01.2009, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Regelung in der Schweiz: Bis CHF 75'000.- (=€ ~50'000,-) Jahresumsatz muss man sich noch nicht bei der ESTV in Bern anmelden, kann dies aber, wenn man beispielsweise Exportgeschäfte tätigt oder alles vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen als Kunden hat, freiwillig ab brutto CHF 40'000.- (~€ 26'000,-) Jahresumsatz machen (sog. Optierung).

Unabhängig vom Fall gilt: Wenn man MwSt-pflichtig ist, besitzt man eine MwSt.-Nr. (wie ich beispielsweise), muss dann auf jeden Fall immer die 7,6% in unserem Fall dem Staat abliefern und darf Vorsteuer geltend machen, umgekehrt, wenn man nicht MwSt.-pflichtig ist, besitzt man auch keine MwSt.-Nr. -> somit gehört einem der volle Umsatz als Einkommen, kann aber umgekehrt auch keine Vorsteuern geltend machen.

Ich nehme einmal stark an, dass es in Deutschland ähnlich geregelt ist, d.h. Besitz einer USt.-Nr. = man _muss_ immer die 19% dem Staat abliefern und darf auch Vorsteuer geltend machen. Umgekehrt, wenn man unter die Kategorie Kleinstunternehmer fällt, bekommt man auch _keine_ USt.-ID.

Übrigens, weil mein Geschäftsnachbar und ich öfters im EBay Deutschland Sachen einkaufen: Verschiedene Anbieter schreiben explizit auf ihren Rechnungsbelege Hinweise wie "USt: keine (gemäss §XY Kleinstunternehmerregelung)" u.ä.

@max06: Sobald man eine MwSt.-Nr. besitzt, ist übrigens auch eine kaufmännische Buchhaltung Pflicht inkl. der berühmten 10-jährigen Aufhebungspflicht sämtlicher Geschäftsbelege.

Tipp von mir: Gleich von Anfang an eine Buchhaltung führen. So siehst Du zum einen, ob Du bald einmal eine USt.-ID beantragen musst + Du kannst auch gegenüber dem Finanzamt die Aufwendungen fürs Webhosting belegen (Jahresabschluss mit Erfolgsrechnung und Bilanz!), denn selbst beim kleinsten Nebenerwerb muss man immer nur den Reingewinn versteuern!

Auslagen gibt es viele: In Deinem Fall die Servermiete beim Rootserver-Anbieter, dazu wird Dein DSL-Anschluss zu Hause ebenfalls ein Teil der Geschäftsinfrastruktur. Zum Rechnungen schreiben brauchst Du Papier, Tintenpatronen, Couverts und Briefmarken => Büromaterial = ebenfalls Auslagen. Schlussendlich, wenn Du einen potenziellen Kunden in ein Restaurant eingeladen hast, damit er ein von Dir offeriertes Projekt realisiert, dann sind die dortigen Auslagen ebenfalls Geschäftsaufwand. Auch Telefonkosten gehören dazu, z.B. technischer Support beim Rootserver-Anbieter, Telefonaktion zwecks Neukunden-Aquisition usw.
_________________
Teste die PC-Sicherheit mit www.sec-check.net
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
MOD
Fleißiger Referenzredakteur


Anmeldungsdatum: 10.09.2007
Beiträge: 1003

BeitragVerfasst am: 22.01.2009, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

Buchhaltungspflicht ergibt sich in Deutschland nach §§140,141 AO i.V.m. §238ff HGB + Definitionen ab §1ff HGB.

Ich hab leider momentan keine Zeit um dir mehr zu helfen, aber les dir die Paragraphen einfach mal durch.

Bei steuerbaren aber steuerfreien Umsätzen (zB Exportgeschäfte) kann man nach §9 UstG auf die Steuerbefreiung verzichten (im Falle der Exportgeschäfte allerdings nicht, aber es gibt ja noch andere Fällre, die in §4 UstG aufgeführt sind).

Besteuerung für Kleinstunternehmer steht in §19 UstG, Vorsteuerabzug steht in §15 UstG.

Viel Lesearbeit für dich zwinkern
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
max06



Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 390
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 22.01.2009, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

Uiuiuiui...

Dreael: Wenn ich das richtig verstanden habe, bekomme ich in D auf jeden Fall eine Steuernummer (O-Ton: "Wenn ihre Firma bereits agiert, machen sie sich strafbar"). In dem Fragebogen, der hier hoffentlich morgen eintrifft, kann ich dann die zu erwartenden Umsätze angeben und mich für die Kleinstunternehmerregelung entscheiden. Dies bedeutet wiederum, dass ich weder Mwst ausweisen, noch selbst von der Vorsteuer absetzen kann. Ich muss zwar Belege führen, aber solange ich unter 17500€ Umsatz (= Reingewinn?) im Jahr bleibe, muss ich davon nix versteuern... richtig?

MOD: Entweder bist du Anwalt oder Jura-Student... Gibts für die dicken Gesetzbücher irgendwo ne Art Browser? durchgeknallt
Zitat:
Satz 1 gilt nicht für die nach § 13a Abs. 1 Nr. 6, § 13b Abs. 2, § 14c Abs. 2 und § 25b Abs. 2 geschuldete Steuer. In den Fällen des Satzes 1 finden die Vorschriften über die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a), über den Verzicht auf Steuerbefreiungen (§ 9), über den gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung (§ 14 Abs. 4), über die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in einer Rechnung (§ 14a Abs. 1, 3 und 7) und über den Vorsteuerabzug (§ 15) keine Anwendung.
Alleine, um diesen Absatz zu verstehen, muss ich wahrscheinlich jeden genannten Paragraphen durchlesen, welche natürlich wiederum selbst auf duzende weitere Paragraphen verweisen... ich melde mich dann in einem Jahr, wenn ich das Büchlein durch habe...

Trotzdem natürlich vielen Dank lächeln
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Jojo
alter Rang


Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 9736
Wohnort: Neben der Festplatte

BeitragVerfasst am: 22.01.2009, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

den gesetzestext gibt's auch online... Zunge rausstrecken
_________________
» Die Mathematik wurde geschaffen, um Probleme zu lösen, die es nicht gäbe, wenn die Mathematik nicht erschaffen worden wäre.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
MOD
Fleißiger Referenzredakteur


Anmeldungsdatum: 10.09.2007
Beiträge: 1003

BeitragVerfasst am: 22.01.2009, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.gesetze-im-internet.de/

Weder noch Zunge rausstrecken
Ich bin Student der Wirtschaftswissenschaften und da muss man betriebliche Steuern belegen.

Das haben Gesetze so an sich, dass man von einem Paragraphen zum nächsten geschickt wird, da gibts nur ganz wenige Ausnahmen.
Sei froh, dass das UstG nicht ganz so dick is wie zB das EstG, da kannst du dir wirklich noch alle Paragraphen anschauen, sind ja nur 29 Zunge rausstrecken

edit:

Umsatz - Kosten = Gewinn


Zuletzt bearbeitet von MOD am 22.01.2009, 18:21, insgesamt einmal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Das deutsche QBasic- und FreeBASIC-Forum Foren-Übersicht -> Off-Topic-Forum Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

 Impressum :: Datenschutz