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Klage gegen Abmahnung wegen Forums-Nickname erfolgreich

 
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PeterHarder



Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 45
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: 17.11.2005, 21:56    Titel: Klage gegen Abmahnung wegen Forums-Nickname erfolgreich Antworten mit Zitat

Hallo,

weil die Abmahn-Geschichte hier im Sommer mal ein heißes Thema war, das Urteil ist jetzt ergangen:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/66300

Tschüssie

Peter
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Marky



Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 1173

BeitragVerfasst am: 17.11.2005, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

Musste ja soweit kommen... mit den Augen rollen
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Devilkevin
aka Kerstin


Anmeldungsdatum: 11.11.2004
Beiträge: 2532
Wohnort: nähe Mannheim

BeitragVerfasst am: 17.11.2005, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hasse die Schriftart bei heise.de deshalb weigere ich mich die News zu lesen durchgeknallt
Es ist grausam so einen 2-Meter Text in "Times New Roman" oder so zu lesen. Die Schriftarten mit den "Verschnörkelungen" sind für Webseiten absolut ungeignet. Ein einfaches Arial oder so würds ja bereits angenehmer zum lesen machen.
_________________
www.piratenpartei.de
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Manuel



Anmeldungsdatum: 23.10.2004
Beiträge: 1271
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 17.11.2005, 22:47    Titel: Antworten mit Zitat

Wäre das alles in Amerika passiert, hätte der Forenbetreiber jetzt einige Millionen verloren...

Ein Glück, dass die Justiz bei uns noch nicht völlig übergeschnappt ist.

btw, weil dk das Zeug nicht in Times New Roman lesen will^^.
Zitat:
Für große Aufregung hatte im Juni dieses Jahres die Abmahnung eines Forenbetreibers wegen eines Benutzernamens gesorgt. Der Inhaber einer Marke sah durch in der Nutzung seines Kennzeichens als Nickname seine Rechte verletzt und forderte den Betreiber des Kraftsport-Forums zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Zudem sollte der Anbieter Anwaltskosten in Höhe von rund 5.200 Euro bezahlen. Zu Unrecht, wie nun das Landgericht Hamburg mit Versäumnisurteil vom 15. November 2005 feststellte (Az. 312 O 652/05).
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Pikant an der Geschichte: Die Marke war beim Deutschen Patent- und Markenamt nur für die Klasse 36 und damit für den Bereich des Versicherungswesens eingetragen. Mit diesem Tätigkeitsfeld hat der Anbieter eines Kraftsport-Forums naturgemäß nur wenig Überschneidungen. Ohnehin waren sich die Juristen darüber einig, dass eine Markenrechtsverletzung bei einer reinen Nutzung als Nickname nicht anzunehmen sei. Schließlich wurde dem Abmahner neben einer überhöhten Kostenrechnung auch vorgehalten, dass der Betreiber des Forums regelmäßig erst ab Kenntnis von einer Rechtsverletzung haftet. Eine solche Kenntnis wurde dem Anbieter allerdings nicht nachgewiesen.

Auf Grund dieser Rechtslage holte der Foren-Betreiber seinerseits zum Gegenschlag aus und ließ förmlich den Markeninhaber mitsamt Kostenrechnung abmahnen. Nachdem dieser darauf nicht reagierte, reichte er daraufhin eine negative Feststellungsklage vor dem Landgericht Hamburg ein.

Dieses erließ nach Aussagen des Foren-Betreibers am vergangenen Dienstag in Abwesenheit des Markeninhabers ein Versäumnisurteil und gab darin den von dem Kläger geltend gemachten Ansprüchen statt. In der Entscheidung werde festgestellt, dass die Abmahnung unberechtigt war und auf rechtsmissbräuchliche Weise erfolgte. Darüber hinaus habe der Markeninhaber auch die anwaltlichen außergerichtlichen Kosten zu tragen.

Grundsätzlich kann gegen ein Versäumnisurteil zwar innerhalb von 14 Tagen noch Einspruch eingelegt werden. Nach Aussagen des Foren-Betreibers habe der Markeninhaber aber bereits angekündigt, von diesem Rechtsmittel keinen Gebrauch zu machen und die Entscheidung damit zu akzeptieren. Sofern die Entscheidung Rechtskraft erhält, wäre sie eine der vergleichsweise wenigen Fällen, in denen sich ein Abgemahnter mit Erfolg gegen eine offensichtlich unberechtigte Abmahnung zur Wehr gesetzt hätte. (Joerg Heidrich) / (jk/c't)

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Michael Frey



Anmeldungsdatum: 18.12.2004
Beiträge: 2577
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 18.11.2005, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

Die Justiz handelt nach Vernuft ...
Ich hoffe, das das Europäische Patent Amt auch noch die Vernunft (oder zumindest das Recht) als Grundlage entdeckt ... (Gemeint Software Patente)
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mjs



Anmeldungsdatum: 26.09.2005
Beiträge: 75
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BeitragVerfasst am: 18.11.2005, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht nur Software-Patente, sondern auch Patente auf DNA-Sequenzen, Materialien/Stoffe, etc..., die normal in der Natur vorkommen. mit dem Kopf durch die Mauer wollen

Da gab es vor 1 oder 2 Tagen mal einen interessanten Bericht auf arte. Da fragt man sich, ob Chemie-Konzerne (oder Bio, etc...) überhaupt noch bestehendes Recht in irgend einer Form beachten (ausser wenn es eigenen Interessen dient).

Gruß,
Mark
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Michael Frey



Anmeldungsdatum: 18.12.2004
Beiträge: 2577
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 19.11.2005, 08:15    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn nur die Firmen versuchen würden, das Recht zu umgehen ginge es ja noch, aber das Europäische Parlement handelt ohne Vernunft (z.B. Norm für die Krümmung von Bananen), beschwert sich über Volksentscheide (Stichwort EU-Verfassung), hebelt Nationalesrecht aus (Nationales Parlement) und das obwohl all das das Gegenteil einer Demokratie ist ...
Des weiteren hat die EU die eigene Behörden nicht im griff (Patentamt).
Ein glück ist die Schweiz nicht Mitglied, wobei ich zwischendurch das Gefühl habe, das in der Schweiz das EU-Recht strikter umgesetz wir als in der EU ...
(Abgesehen einiger Gesichten in denen die Schweiz EU-Recht sogar noch verschlimbessern musste für's Nationale Recht ...)
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Jojo
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Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 9736
Wohnort: Neben der Festplatte

BeitragVerfasst am: 19.11.2005, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

na war ja irgendwie klar dass die firma damit nicht durchkommt....

jetzt darf ich mich also snickers nennen? durchgeknallt durchgeknallt durchgeknallt
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» Die Mathematik wurde geschaffen, um Probleme zu lösen, die es nicht gäbe, wenn die Mathematik nicht erschaffen worden wäre.
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Michael Frey



Anmeldungsdatum: 18.12.2004
Beiträge: 2577
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 20.11.2005, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

Das Recht im Internet ist gar nicht klar!
Heute beruft sich dieses Gericht auf Artikel sowieso und morgen das nächst höhere sieht das genaue gegenteil ...
Zu wenige Richter wissen was ein Browser ist und nur eine Handvoll kann ihn dann auch noch benutzen ...
Die Rechtliche Situation im Netz ist absolut mangelhaft geregelt, wie regelmässig spektakuläre Urteile zeigen.
Ein Beispiel das ich kenne: Die GPL steht in Deutschland noch immer auf wackeligen Füssen, Teilsiege sind erreicht, wobei es bei diesem Urteil viele wenn und aber gab, weil die Lizenz nur auf Englisch existiert.
Auch gross Firmen wie EBay verstossen gegen gültiges Recht, so hat EBay einen Hacker aufgefordet, die von ihm Beschriebe Sicherheitslücke mit Nutzer-Daten zubeweissen. Solche aussagen kommen der Aufforderung zu einer Starftat gleich ....
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