Das deutsche QBasic- und FreeBASIC-Forum Foren-Übersicht Das deutsche QBasic- und FreeBASIC-Forum
Für euch erreichbar unter qb-forum.de, fb-forum.de und freebasic-forum.de!
 
FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   BenutzergruppenBenutzergruppen  RegistrierenRegistrieren
ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin
Zur Begleitseite des Forums / Chat / Impressum
Aktueller Forenpartner:

Freigaben

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Das deutsche QBasic- und FreeBASIC-Forum Foren-Übersicht -> Computer-Forum
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
OneCypher



Anmeldungsdatum: 23.09.2007
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 22.11.2009, 13:32    Titel: Freigaben Antworten mit Zitat

Ist es illiegal und strafbar wenn man im eigenen Internet-IP-Adressraum nach Windows-Netzwerkfreigaben sucht und ein bischen durchstöbert?
(z.B. mitnem Port/Freigaben-Scanner wie "Network Scanner" kurz "netscan")
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
28398



Anmeldungsdatum: 25.04.2008
Beiträge: 1917

BeitragVerfasst am: 22.11.2009, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ja.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Manuel



Anmeldungsdatum: 23.10.2004
Beiträge: 1271
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 22.11.2009, 18:01    Titel: Antworten mit Zitat

Mein Berufsschullehrer meinte mal, dass einer seiner Schüler einen Portscanner an unterschiedliche, offizielle IPs geschickt hatte - eine Woche später bekam er Post von seinem Provider und vom Amtsgericht...
_________________
DL Walk (Denkspiel) | DL Malek (Denkspiel) | DL Warrior (ASCII-Adventure) | DL Sokodos (Sokoban-Klon)
---
www.astorek.de.vu
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen AIM-Name Yahoo Messenger
The_Muh
aka Mark Aroni


Anmeldungsdatum: 11.09.2006
Beiträge: 718

BeitragVerfasst am: 22.11.2009, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Portscanner sind nicht automatisch Illegal. Es kommt drauf an wozu man die benutzt. Ich hab auch schon öffentliche IPs gescannt, allerdings nur um zu gucken welches OS auf den Servern läuft und was für dienste die so haben... ich würd aber nirgentwo einbrechen (zumal die von mir gescannten server alles linux-kisten waren).

Außerdem kann man Portscanner auch dazu nutzen die sicherheit von eigenen oder fremden netzwerken zu verbessern. Würde ich nen fremdes netz scannen und i-welche freigaben entdecken, würd ich das dem Besitzer mitteilen... ja, ich bin so ehrlich lächeln
_________________
// nicht mehr aktiv //
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Jojo
alter Rang


Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 9736
Wohnort: Neben der Festplatte

BeitragVerfasst am: 22.11.2009, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

Trotzdem hast du ungefragt seine ports gescannt, und inwiefern das legal ist, sei mal dahingestellt.
_________________
» Die Mathematik wurde geschaffen, um Probleme zu lösen, die es nicht gäbe, wenn die Mathematik nicht erschaffen worden wäre.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Elektronix



Anmeldungsdatum: 29.06.2006
Beiträge: 742

BeitragVerfasst am: 22.11.2009, 19:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hmmm- gestern war ein Bericht im ZDF, wo Journalisten die ungesicherten WLAN-Netze von Nutzern ausspionierten, und sie dann auf die Lücken hinwiesen. Ist das auch illegal?
_________________
Und die Grundgebihr is aa scho drin- DOS is jo nett.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
dreael
Administrator


Anmeldungsdatum: 10.09.2004
Beiträge: 2529
Wohnort: Hofen SH (Schweiz)

BeitragVerfasst am: 22.11.2009, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

Bei reinen Portscans von aussen ohne Passwörter zu probieren ist die Rechtslage meines Wissens umstritten, weil Du ja nur öffentlich zugängliches prüfst. Ist vergleichbar wie jemand, der in einem Wohnblock sämtliche Türfallen nach unverschlossenen Wohnungen durchprobiert, dabei keinerlei Ditrich und Schlagschlüssel anwendet...

Im Prinzip müsstest Du eine schriftliche Einwilligung vom Inhaber des zu scannnenden IP-Blocks einholen, wie wir (Geschäftspartner und ich) es bei IT-Sicherheitsaudits auch immer machen: Erst nach Erhalt der unterzeichneten AGBs (Unterschrift immer von der obersten Direktion/Geschäftsleitung) beginnt bei uns ein Penetrationstest.
_________________
Teste die PC-Sicherheit mit www.sec-check.net
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Devilkevin
aka Kerstin


Anmeldungsdatum: 11.11.2004
Beiträge: 2532
Wohnort: nähe Mannheim

BeitragVerfasst am: 23.11.2009, 00:31    Titel: Antworten mit Zitat

Rechtslage ist schwierig würde ich sagen. Ich hab das früher zu meiner ZOMG-I-HackZ-teh-InterneTZ Zeit auch gemacht (Windowsfreigaben abgescannt) und bin auf den Festplatten irgendwelcher Malerbetriebe gelandet und hab da nen bisschen rumgeströbert...

Hab aber dann ne Mail geschrieben das ihr Kram offen im Netz steht

Anyway, durch den "Hackerparagraphen" dürfte der Einsatz eines Portscanners schon strafbar sein..

Disclaimer: Dies soll keine rechtliche Einschätzung/Beratung sein. Also bitte einen Anwalt aufsuchen um das zu klären.
_________________
www.piratenpartei.de
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Das deutsche QBasic- und FreeBASIC-Forum Foren-Übersicht -> Computer-Forum Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

 Impressum :: Datenschutz