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Sebastian Administrator

Anmeldungsdatum: 10.09.2004 Beiträge: 5969 Wohnort: Deutschland
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Verfasst am: 22.01.2009, 18:21 Titel: |
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dreael hat Folgendes geschrieben: | Wenn man MwSt-pflichtig ist, besitzt man eine MwSt.-Nr. (wie ich beispielsweise), muss dann auf jeden Fall immer die 7,6% in unserem Fall dem Staat abliefern und darf Vorsteuer geltend machen, umgekehrt, wenn man nicht MwSt.-pflichtig ist, besitzt man auch keine MwSt.-Nr. |
Ja, das ist auch mein Wissensstand zur deutschen Regelung. Ich hab mich schon gewundert, dass er auf der einen Seite die Kleinunternehmerregelung gemäß §19 UStG in Anspruch nehmen will, andererseits eine USt-Id.Nr. beantragt.
max06 hat Folgendes geschrieben: | bekomme ich in D auf jeden Fall eine Steuernummer |
Achtung: Steuernummer (für die Einkommenssteuer) <> Umsatzsteuer-ID-Nummer!
Eine Steuernummer ist sowas: 012 345 67890
Eine USt-Id.Nr. sieht hingegen so aus: DE999999999 _________________
Die gefährlichsten Familienclans | Opas Leistung muss sich wieder lohnen - für 6 bis 10 Generationen! |
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max06

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 390 Wohnort: Augsburg
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Verfasst am: 22.01.2009, 18:56 Titel: |
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Sry, meinte natürlich die Umsatzsteuer-ID... |
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dreael Administrator

Anmeldungsdatum: 10.09.2004 Beiträge: 2529 Wohnort: Hofen SH (Schweiz)
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Verfasst am: 22.01.2009, 22:43 Titel: |
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max06 hat Folgendes geschrieben: | Ich muss zwar Belege führen, aber solange ich unter 17500€ Umsatz (= Reingewinn?) im Jahr bleibe, muss ich davon nix versteuern... richtig? |
Ein wichtiger Unterschied zwischen .ch und .de ist noch zu nennen, dank Nachbarn aus dem benachbarten D-78250 Tengen-Büsslingen kenne ich dies im Detail: Bei Unselbständigerwerbenden ("normale" Arbeitnehmer, also Angestellte einer Firma) werden in .de bekanntlich die Einkommensteuern bei natürlichen Personen immer direkt vom Lohn abgezogen, während man dagegen bei mir in .ch einen Lohnausweis bekommt (der Arbeitgeber rechnet nur die AHV/ALV/IV/EO, UVG und Pensionskasse, d.h. Sozialabzüge ab) und gibt dieses in der jährlich zu erledigenden Steuererklärung als Einkommen an. => Somit ist bei uns der Start eines Nebenerwerbes formal einfach: Geschäftsstätigkeit als nicht im Handelsregister eingetragene und auch nicht MwSt.-pflichtige Einzelfirma bzw. Kollektivgesellschaft starten, kaufmännische Buchhaltung führen (nicht einmal Pflicht aber empfohlen!) => Am Schluss Jahresabschluss mit Bilanz und Erfolgsrechnung erstellen und der Steuererklärung beilegen, Reingewinn an entsprechender Stelle eintragen - fertig!
Da in .de bekanntlich jemand ein reiner Angestellter aufgrund des Steuerabzugs im Lohn keine Steuererklärung zum Selberausfüllen erhält, muss dort meines Wissens eine solche zuerst angefordert werden, damit Du Deinen Nebenerwerb korrekt deklarieren kannst.
In .ch muss man klar zwischen der Steuerbehörde für Einkommenssteuer und Mehrwertsteuer unterscheiden: Erstere existiert in jedem Kanton, letztere zentral in Bern. Mit ersterer hat jede natürliche Privatperson bei uns damit zu tun, Firmen (Kapitalgesellschaften) ebenfalls, mit letzterer nur die Firmen, teilweise auch Vereine. Vermutlich gibt es auch in .de dafür getrennte Finanzämter oder zumindest Abteilungen.
Noch ebenfalls ein wichtiger Tipp gleich von Anfang an: Getrenntes Girokonto fürs Geschäft eröffnen + auch kleine Kasse für Bareinnahmen und -aufwendungen führen (erscheinen dann beide als Aktivkonten in der Buchhaltung). Ist bei uns noch wichtig, um Privat- und Betriebsvermögen in der Steuererklärung ebenfalls getrennt ausweisen zu können, was auch spätestens bei einer Umwandlung der Rechtsform (z.B. GmbH gründen) grosse Vorteile bringt. _________________ Teste die PC-Sicherheit mit www.sec-check.net |
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MOD Fleißiger Referenzredakteur

Anmeldungsdatum: 10.09.2007 Beiträge: 1003
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Verfasst am: 22.01.2009, 23:21 Titel: |
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Beim Nebenerwerb ist wichtig, welche Einkunftsart es ist (§2 EstG). In Max' Fall bin ich am überlegen, ob es selbstständige Arbeit oder Gewerbebetrieb ist, müsste erst in meinen Unterlagen nachschauen.
Faktisch bekommt jeder Arbeitnehmer eine Lohnsteuererklärung zugeschickt, um Werbungskosten auszuweisen. Laut Gesetz ist dies allerdings eigentlich nicht nötig. Als Tipp: 920€ lassen sich auch ohne Nachweis immer von der Bemessungsgrundlage abziehen, machen die Finanzämter aber automatisch.
Einkommenssteuer bei Kapitalgesellschaften wär mir allerdings neu, da die Steuer nur auf natürliche Personen zutrifft, wie eine Handelsgesellschaft. Keine Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person und zahlt Kapitalsteuer nach dem KstG.
Steuerbehörden gibts hier nur eine, das Finanzamt, sicherlich mit verschiedenen Abteilungen, aber generell das Finanzamt.
Getrenntes Girokonto finde ich auch sinnvoll, aber weniger wegen einer Umwandluung der Rechtsform. Ich bezweifle nämlich, dass Max das nötige Stammkapital von 25000€ aufbringen kann, ohne ihm zu nah treten zu wollen  |
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max06

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 390 Wohnort: Augsburg
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Verfasst am: 22.01.2009, 23:32 Titel: |
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Ich will doch nur mein Hobby ausführen, ohne dadurch allzu viel Geld zu verlieren...
Ob das ganze später mal ne GmbH oder so werden soll, steht noch sehr weit in den Sternen..
Dieses Hobby kostet Geld... Dieses Geld muss ich irgendwie wiederbekommen... dazu muss ich ne Firma anmelden...
Nunja, mal auf das Formular warten... da steht hoffentlich noch mehr drauf...
(Und ja, ich hab keine 25000€... Ich bin 19, in Ausbildung und will nebenzu mein Hobby ausführen... habe letzte Woche zwei neue Server gekauft, die kosten mich zusammen über zwei Jahre hinweg 5000€, irgendwie muss das Geld wieder rein) |
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MOD Fleißiger Referenzredakteur

Anmeldungsdatum: 10.09.2007 Beiträge: 1003
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Verfasst am: 22.01.2009, 23:36 Titel: |
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Ich bin auch 19, aber von so viel Geld kann ich nur Träumen, bei knapp 500€ Studiengebühren pro Semester is da nicht mehr viel drinnen.
Ich könnte dir auch Finanzierungen berechnen
Sowas sollte man aber nicht über Foren machen  |
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Sebastian Administrator

Anmeldungsdatum: 10.09.2004 Beiträge: 5969 Wohnort: Deutschland
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MOD Fleißiger Referenzredakteur

Anmeldungsdatum: 10.09.2007 Beiträge: 1003
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Verfasst am: 22.01.2009, 23:43 Titel: |
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Ja stimmt, die 25000€ waren Restwissen aus Wirtschaftsrecht der 11ten Klasse. In Steuern muss man (zum Glück) nicht alles lernen. Es wird auch einiges vereinfacht und trotzdem war die Klausur recht schwer.
Aber es bleibt die Frage, ob sich das lohnen würde. |
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max06

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 390 Wohnort: Augsburg
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Verfasst am: 23.01.2009, 00:02 Titel: |
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Kommt mal wieder runter
Ich beabsichtige nicht, damit das große Geld einzufahren... is im Bereich Webhosting sowieso relativ schwer...
Domains: Um Wettbewerbsfähig zu bleiben, muss ich die Domains zu günstigen Preisen weitergeben, aber so, dass ich damit keinen Verlust mache... An einer .de-Domain verdiene ich 3cent...
Nur so als Beispiel...  |
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MOD Fleißiger Referenzredakteur

Anmeldungsdatum: 10.09.2007 Beiträge: 1003
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Verfasst am: 23.01.2009, 00:26 Titel: |
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Und da lohnen sich 5000€ für neue Server?
Falls nicht, hast du keine Gewinnabsicht und kannst es als Liebhaberei ausgeben  |
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dreael Administrator

Anmeldungsdatum: 10.09.2004 Beiträge: 2529 Wohnort: Hofen SH (Schweiz)
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Verfasst am: 23.01.2009, 11:27 Titel: |
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MOD hat Folgendes geschrieben: | Ich bezweifle nämlich, dass Max das nötige Stammkapital von 25000€ aufbringen kann, ohne ihm zu nah treten zu wollen |
Noch wichtig: Bei einer Einzelfirma (Situation .ch, vermutlich beim Freiberufler in .de dasselbe) selbst mit Handelsregistereintrag braucht es keinerlei offizielles Stammkapital. Rein praktisch ist es dort aber dennoch sinnvoll, einen Geldstock aufs frisch eröffnete Girokonto zu überweisen + Kasseneinlage tätigen, um daraus die von Beginn weg entstehenden laufenden Rechnungen bezahlen zu können.
Und selbst bei der Gründung einer GmbH (in .ch sind übrigens nur CHF 20'000 Stammkapital [=€ ~13'000,-) nötig) darf das Stammkapital ohne Weiteres auch aus Naturalien bestehen, z.B. den Server, den man bisher privat besitzt, zum aktuellen Zeitwert(Abschreibung!) einbringen.
War auch bei mir so: Alles bereits 2002 und früher privat besessene, welches als geschäftliche Aktiven in die Firma gegangen ist, wurde zum am Eröffnungsdatum (bei mir der 01.01.2003) aktuellen Zeitwert in die Firma hineingenommen. Praktisches Beispiel: Arbeitsplatz-PC für z.B. CHF 1800.- am 27.05.2001 beschafft. EDV-Hardware wird bei uns jährlich um 40% (amtliche Abschreibungstabelle) abgeschrieben. Somit beträgt der Zeitwert dieses PCs bei der Einbringung in die Firma CHF 648.- (1800*(1-40/100)^2) -> entsprechende Eröffnungsbuchung Anlagevermögen an Privatkonto, d.h. ich habe einen PC im Wert von noch CHF 648.- in die Firma eingebracht. Im Fall einer GmbH-Gründung wären diese CHF 648.- Teil des Stammkapitals.
Übrigens bei uns noch interessante Regelung: Sogar die Vorteuer, welche man damals noch als reiner Endverbraucher vollständig dem Staat abliefern musste, kann man zu gestaffelten Prozentsätzen (=nur noch einen bestimmten Teil davon) zurückerstatten. Beispiel auch hier: Die zuvor genannten CHF 1800.- seien der Nettopreis damals, d.h. ich musste CHF 1936.80 (=1800.- + 7,6%) auf den Ladentisch blättern im 2001. => Somit hatte der Staat von mir also CHF 136.80 MwSt. eingenommen. Mit der Gründung der Firma bekomme ich in diesem Fall CHF 82.10 (=60% von 136.80. 60% wären hier der Staffelprozentsatz bei einer 2 Jahre zurückliegenden Anschaffung) als Vorsteuer im Rahmen der ersten Quartals-Mehrwertsteuerabrechnung (=Q1/2003) vom Staat zurück. Einzige Voraussetzung: Original-Rechnungsbeleg muss noch vorhanden sein, wobei Privatadresse als Rechnungsadresse vollkommen i.O. bei Einzelfirmen ist. _________________ Teste die PC-Sicherheit mit www.sec-check.net |
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max06

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 390 Wohnort: Augsburg
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Verfasst am: 23.01.2009, 11:28 Titel: |
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Ich betreibe das wirklich nur als Hobby...
Es bereitet mir Freude, anderen damit eine Freude zu bereiten. Angefangen hat es vor etwa zwei Jahren als ich zusammen mit einem Kollegen den ersten Server bestellt haben. Wenig später hat er auch dann einen weiteren gekauft, ich habe den ersten komplett übernommen. Irgendwann ist mir dann aufgefallen, dass das ja viel zu viel Leistung für mich alleine ist, also habe ich Webspace verschenkt.
Einige hier aus dem Forum haben sich gefreut, habe ja auch fast jeden Wunsch erfüllt, sofern es möglich war.
Heute ist es ein Hobby... teures Hobby, das ist mir bewusst. Ich will damit kein Geld verdienen, das Gegenteil will ich aber auch nicht. Man sagte mir: Um Rechnungen schreiben zu dürfen, muss ich ein Gewerbe anmelden... jetzt stehe ich da...
Heute morgen lag das Formular im Briefkasten, an manchen Stellen weiß ich nicht, was ich wo und wie ausfüllen soll...
Melde mich später, mitmacht Handy schreibt es sich schlecht
max06 |
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dreael Administrator

Anmeldungsdatum: 10.09.2004 Beiträge: 2529 Wohnort: Hofen SH (Schweiz)
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Verfasst am: 23.01.2009, 22:06 Titel: |
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max06 hat Folgendes geschrieben: | Heute ist es ein Hobby... teures Hobby, das ist mir bewusst. Ich will damit kein Geld verdienen, das Gegenteil will ich aber auch nicht. Man sagte mir: Um Rechnungen schreiben zu dürfen, muss ich ein Gewerbe anmelden... jetzt stehe ich da... |
Übrigens bist Du nicht alleine mit diesem Problem, bei HerbertSoftware ist es im Grunde genommen dasselbe: Business-Internetleitung zu Hause, schöne Serverinfrastruktur aufgebaut (um die ich für meinen backserv.meilebiz.ch übrigens auch froh bin!) und möchte auch ein Teil der Betriebskosten decken.
Was Du in dem Sinn haben möchtest, ist eine nicht gewinnorientierte Firma, also eine, die sogar offiziell jährlich ein Defizit ausweisen darf. Da es ein Hobby darstellt, soll es auch in dem Sinn aber nichts von der Steuer absetzbares geben. So wie ein Wintersportfan Ausgaben in Form von Skiausrüstung und Skilift-Tickets tätigt, tätigst Du im Prinzip die Deckung dieses "Defizits" als Hobby-Ausgabe (ausser Du willst in der Umgebung derart viele Kunden aquirieren, dass das Ganze sogar kostendeckend läuft).
Fazit: An dieser Stelle, weil Du ja keine Existenzgründung (diesen Fall habe ich mit Dir aufgrund eigener Erfahrungen bereits weitgehend vollständig durchgekaut) oder Nebenerwerb damit anstrebst, würde ich mich an Deiner Stelle mit einem Treuhänder/Steuerberater in Verbindung setzen, welcher Dir die hoffentlich geeignete Tätigkeitsform für diesen Fall vermitteln kann.
Übrigens ist mir ein Fall bekannt, der eine Firma (GmbH!) im Handelsregister hat, das Ganze (ist Feuerwerksraketenbau übrigens) nur als Hobby bezeichnet. Würde übrigens auch mich Wunder nehmen, was die Steuerbehörden (ihr Gedanke: "Da gibt es eine Firma! Wo ist der Jahresabschluss dazu?") dazu meinen...
Falls Du immer noch mit Deinem Kollegen zusammen bist: Evtl. Verein dafür gründen, der quasi als Betriebsgesellschaft Deines Mietservers fungiert. Eisbaer hat mit hallertau.net einen ähnlichen Fall, d.h. wurde auch als Verein organisiert. _________________ Teste die PC-Sicherheit mit www.sec-check.net |
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