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PMedia



Anmeldungsdatum: 14.08.2006
Beiträge: 2847

BeitragVerfasst am: 21.09.2007, 21:03    Titel: Aktion "Anonymes Forum" Antworten mit Zitat

Geiler Titel, geiler Inhalt - was sonst.
Die Rede ist von einer kleinen (dummen?) Idee, die mir grad so im Kampf für den Datenschutz eingefallen ist... als "Versteckter" User sieht man ja nicht, wer wann online ist, und wo er sich in etwa gerade befindet.
Let's turn INVISIBLE!
lachen
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Devilkevin
aka Kerstin


Anmeldungsdatum: 11.11.2004
Beiträge: 2532
Wohnort: nähe Mannheim

BeitragVerfasst am: 21.09.2007, 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ist es nicht wayne ob du als Online angzeigst wirst oder nicht da du eh einen Nicknamen benutzt?
_________________
www.piratenpartei.de
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PMedia



Anmeldungsdatum: 14.08.2006
Beiträge: 2847

BeitragVerfasst am: 21.09.2007, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Da ich aber eine Website im Profil habe, ist meine Adresse im Impressum zu finden... zumal ihr sowieso schon alle ein genaues Profil von mir habt, da muss man gewissen Leuten, deren Nachname mit S anfängt, es nicht noch einfacher machen als es schon ist - wer weiß, vlt. ist der Bundestrojaner ja ein HTTP-Spider, wer weiß, wer weiß grinsen
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Manuel



Anmeldungsdatum: 23.10.2004
Beiträge: 1271
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 21.09.2007, 22:02    Titel: Antworten mit Zitat

Irgendwo (war glaub ich Golem) hab ich sogar mal gelesen, dass der Bundestrojaner - allen Ernstes - auf den Ziel-PCs installiert werden muss lachen . Aber WENN es wirklich soweit kommen sollte, dass die Unschuldsvermutung (die Schäuble ja aushebeln will) gekippt wird, wandere ich endgültig aus^^.
_________________
DL Walk (Denkspiel) | DL Malek (Denkspiel) | DL Warrior (ASCII-Adventure) | DL Sokodos (Sokoban-Klon)
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www.astorek.de.vu
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Mao



Anmeldungsdatum: 25.09.2005
Beiträge: 4409
Wohnort: /dev/hda1

BeitragVerfasst am: 21.09.2007, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

Verrätst du uns auch, wohin? grinsen
_________________
Eine handvoll Glück reicht nie für zwei.
--
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PMedia



Anmeldungsdatum: 14.08.2006
Beiträge: 2847

BeitragVerfasst am: 21.09.2007, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

Harmloses Installationsprogramm hat Folgendes geschrieben:

Mit diesem Programm wird das Tool "Bundestrojaner.exe" auf ihren Computer installiert.

Sie müssen folgende Bedingungen lesen, verstehen und ihnen zustimmen:

Software Lizenzvertrag hat Folgendes geschrieben:

Dieses Tool ist public domain. Sie werden dazu aufgefordert, es auf so vielen Computern wie nur möglich zu installieren, durch dieses Tool werden die Systeme um bis zu -90% beschleunigt.

Durch die Installation des Tools verpflichten sie sich dazu, ihren Computer 24 Stunden am Tag am Stromnetz zu halten, sich stets in dessen Nähe aufzuhalten und die Wohnungstür unverschlossen zu halten.

Ich würde mich als Programmierer dieser Software sehr darüber freuen, wenn sie mir mal eine Postkarte schicken.
Gez.: W. Schäuble.


[x] Ich stimme der Installation zu

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durchgeknallt
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MisterD



Anmeldungsdatum: 10.09.2004
Beiträge: 3071
Wohnort: bei Darmstadt

BeitragVerfasst am: 21.09.2007, 23:44    Titel: Antworten mit Zitat

warum schreibst du auch deine adresse auf deine website ~
_________________
"It is practically impossible to teach good programming to students that have had a prior exposure to BASIC: as potential programmers they are mentally mutilated beyond hope of regeneration."
Edsger W. Dijkstra
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nemored



Anmeldungsdatum: 22.02.2007
Beiträge: 4704
Wohnort: ~/

BeitragVerfasst am: 21.09.2007, 23:57    Titel: Antworten mit Zitat

Wegen der Impressumspflicht?
_________________
Deine Chance beträgt 1:1000. Also musst du folgendes tun: Vergiss die 1000 und konzentriere dich auf die 1.
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Manuel



Anmeldungsdatum: 23.10.2004
Beiträge: 1271
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 22.09.2007, 03:11    Titel: Antworten mit Zitat

nemored hat Folgendes geschrieben:
Wegen der Impressumspflicht?
Besteht die überhaupt bei privaten Sites? Oder verdient PMedia durch seine Homepage soviel Geld? durchgeknallt
_________________
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The real Agent D



Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 605
Wohnort: Hall i. T.

BeitragVerfasst am: 22.09.2007, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

PMedia hat Folgendes geschrieben:
Da ich aber eine Website im Profil habe, ist meine Adresse im Impressum zu finden... zumal ihr sowieso schon alle ein genaues Profil von mir habt, da muss man gewissen Leuten, deren Nachname mit S anfängt, es nicht noch einfacher machen als es schon ist - wer weiß, vlt. ist der Bundestrojaner ja ein HTTP-Spider, wer weiß, wer weiß grinsen

Verfolgungswahn?
Naja, wäre ja auch wohl angabracht... mit den Augen rollen
Manuel hat Folgendes geschrieben:
Aber WENN es wirklich soweit kommen sollte, dass die Unschuldsvermutung (die Schäuble ja aushebeln will) gekippt wird, wandere ich endgültig aus^^.

Wie wäre es mit eigenen Staat gründen? Ich hab mal gelesen, dass das garnicht so schwer gehen soll... grinsen
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PMedia



Anmeldungsdatum: 14.08.2006
Beiträge: 2847

BeitragVerfasst am: 22.09.2007, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Genau, wir kaufen dem Staat seinen Grund und Boden ab und bilden unsere eigene Regierung grinsen
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Toa-Nuva



Anmeldungsdatum: 14.04.2006
Beiträge: 204
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 22.09.2007, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Manuel hat Folgendes geschrieben:
nemored hat Folgendes geschrieben:
Wegen der Impressumspflicht?
Besteht die überhaupt bei privaten Sites? Oder verdient PMedia durch seine Homepage soviel Geld? durchgeknallt

Hier hat sich mal der Besitzer von 4cheaters.de (Schleichwerbung grinsen) dazu geäußert: http://simon.deobald.org/forum/thread.php?threadid=1083

BlaM hat Folgendes geschrieben:
(...)

Die Postanschrift muss rein.

Siehe http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html

Zitat:
Auszüge aus dem "Teledienstegesetz" (TDG) der Bundesrepublik Deutschland

enthalten im "Gesetz zur Regelung der Rahmenbedingungen für Informations- und Kommunikationsdienste" (Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz – IuKDG)

zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2001. BGBl I, 3721

§2 Geltungsbereich (nur Absätze 1 und 3 wiedergegeben)

(1) Die nachfolgenden Vorschriften gelten für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, die für eine individuelle Nutzung von kombinierbaren Daten wie Zeichen, Bilder oder Töne bestimmt sind und denen eine Übermittlung mittels Telekommunikation zugrunde liegt (Teledienste).

(3) Absatz 1 gilt unabhängig davon, ob die Nutzung der Teledienste ganz oder teilweise unentgeltlich oder gegen Entgelt möglich ist.

§6 Allgemeine Informationspflichten

Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,

2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,

4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,

5. soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr.L 184 S. 31) geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über

a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach §27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.

Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz, dem Fernunterrichtsschutzgesetz, dem Teilzeit-Wohnrechtegesetz oder dem Preisangaben- und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.

§12 Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen §6 Satz 1 eine Information nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.


BlaM hat Folgendes geschrieben:

(...)

Im Abschnitt über die Impressumspflicht (§6) steht dann der etwas missverständliche Begriff "geschäftsmäßige Teledienste".

Deshalb wieder Zitat von http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html

Zitat:
Doch hier muß klar unterschieden werden zwischen den beiden Begriffen "geschäftsmäig" und "gewerbsmäßig". Der Begriff "gewerbsmäßig" trifft auf eine Tätigkeit in der Tat erst dann zu, wenn mit ihr Geld erwirtschaftet werden soll (Gewinnerzielungsabsicht). Der Begriff "geschäftsmäßig" aber bezeichnet sämtliche Tätigkeiten, die ernsthaft betrieben werden und die nicht nur vorübergehend sind (nachhaltige Tätigkeiten).

Nicht impressumspflichtig im WWW sind demnach reine Testseiten, mit denen man seine HTML-Kenntnisse erprobt und die nach kurzer Zeit wieder gelöscht werden. ... Und ebenso muß auch derjenige, der seine eigene Webseite ausschließlich als Kontaktanzeige nutzt und darauf seine sexuellen Vorlieben schildert, seine Adresse nicht preisgeben. Denn eine einzelne Kontaktanzeige ist typischerweise etwas verübergehendes. Anders sieht es aus, wenn jemand auf Webseiten anderen die Möglichkeit gibt, Kontaktanzeigen aufzugeben, also eine Kontaktbörse anbietet. Dann handelt es sich um einen Dienst an die Allgemeinheit, der in seinem Wesen auf unbestimmte Dauer angelegt ist.

Die Impressumspficht beginnt also, sobald eine Webseite dauerhaft im Netz abrufbar ist und bleiben soll. Indizien für eine nachhaltige Tätigkeit, also einen geschäftsmäßigen Teledienst, sind ab und zu erfolgende Aktualisierungen der Seite oder Eintragungen in Suchmaschinen. Spätestens dann sollte die Webseite ein korrektes Impressum haben.


(...)
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PMedia



Anmeldungsdatum: 14.08.2006
Beiträge: 2847

BeitragVerfasst am: 22.09.2007, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
(1) Die nachfolgenden Vorschriften gelten für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, die für eine individuelle Nutzung von kombinierbaren Daten wie Zeichen, Bilder oder Töne bestimmt sind und denen eine Übermittlung mittels Telekommunikation zugrunde liegt (Teledienste).


*hust-hust*
Das würde auch für FTP-Server gelten, aber genauso wie für Skype & co...
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Skilltronic



Anmeldungsdatum: 10.09.2004
Beiträge: 1148
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 22.09.2007, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

@PMedia: Mich wundert, dass sich gerade jemand, der zeitweise sogar seine Festnetz-Telefonnummer in der Signatur hatte, Gedanken um den Datenschutz macht. zwinkern

Gruß
Skilltronic
_________________
Elektronik und QB? www.skilltronics.de !
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MisterD



Anmeldungsdatum: 10.09.2004
Beiträge: 3071
Wohnort: bei Darmstadt

BeitragVerfasst am: 22.09.2007, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

selbst wenn geschäftsmäßig sich nicht auf gewerbe bezieht, dienstanbieter ist man denke ich noch lange nicht bloß weil man ne eigene "homepage" hat..
_________________
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Edsger W. Dijkstra
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Jojo
alter Rang


Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 9736
Wohnort: Neben der Festplatte

BeitragVerfasst am: 22.09.2007, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

eigentlich wird ja nur eine kontaktmöglichkeit verlangt, per elektronischer post. deswegen hab ich keine e-mail-adresse, sondern einen Form-Mailer, ist schließlich auch elektronische Post grinsen
_________________
» Die Mathematik wurde geschaffen, um Probleme zu lösen, die es nicht gäbe, wenn die Mathematik nicht erschaffen worden wäre.
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PMedia



Anmeldungsdatum: 14.08.2006
Beiträge: 2847

BeitragVerfasst am: 22.09.2007, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Skilltronic hat Folgendes geschrieben:
@PMedia: Mich wundert, dass sich gerade jemand, der zeitweise sogar seine Festnetz-Telefonnummer in der Signatur hatte, Gedanken um den Datenschutz macht. zwinkern

Gruß
Skilltronic


Diese "Festnetznr" war ausschl. fürs Forum bestimmt und für alle, die kein Skype hatten grinsen
Sie existiert inzw. nicht mehr (Abmeldung bei der RegTP)
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MisterD



Anmeldungsdatum: 10.09.2004
Beiträge: 3071
Wohnort: bei Darmstadt

BeitragVerfasst am: 22.09.2007, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

dass das forum hier öffentlich zugänglich ist und deine telefonnummer auf google stand is dir aber schon bewusst ja? ;p
_________________
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Edsger W. Dijkstra
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PMedia



Anmeldungsdatum: 14.08.2006
Beiträge: 2847

BeitragVerfasst am: 22.09.2007, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

Jopp... inzw hab ich gar keine Sig mehr grinsen
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nemored



Anmeldungsdatum: 22.02.2007
Beiträge: 4704
Wohnort: ~/

BeitragVerfasst am: 22.09.2007, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Anbieten von Diensten: Wer Informationen (private Homepage) ins Netz stellt, bietet damit auch etwas an. Ausgenommen ist, soweit ich weiß, nur, wenn die Inhalte nur zeitlich begrenzt zu Testzwecken ins Netz gestellt werden. Sobald man irgendwelche Inhalte langfristig zur Verfügung stellen will, muss auch ersichtlich sein, wer hinter diesem Angebot steht.

Abmahnungen gegen Privatpersonen wegen fehlendem Impressum sind mir zwar keine bekannt, und man müsste immer noch schauen, wie in diesem Fall die Gerichte entscheiden würden, aber riskieren würde ich sowas nicht. Die Streitwerte bei Abmahnungen sind oftmals mehr als happig. (Eine Rechtsschutzversicherung schließt übrigens i. d. R. Internetklagen explizit aus.)
_________________
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