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nemored



Anmeldungsdatum: 22.02.2007
Beiträge: 4594
Wohnort: ~/

BeitragVerfasst am: 01.11.2012, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

So oder so bleibt dir das Urheberrecht. Inwieweit du das wahrnimmst ist eine andere Sache. Copyright ist übrigens noch mal ganz was anderes.
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Deine Chance beträgt 1:1000. Also musst du folgendes tun: Vergiss die 1000 und konzentriere dich auf die 1.
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C64-Fan



Anmeldungsdatum: 26.10.2012
Beiträge: 79

BeitragVerfasst am: 03.11.2012, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Doch, das geht!!! Kein Name, kein Copyright!!! Anonym veröffentlichen, heißt das Zauberwort!!!


Dann kann doch ein x-beliebiger behaupten dein Prog. geschrieben zu haben und es vermarkten. oder lieg ich falsch ?
_________________
Mitglied-Nr. 2000 lächeln
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Jojo
alter Rang


Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 9736
Wohnort: Neben der Festplatte

BeitragVerfasst am: 03.11.2012, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist völlig irrelevant, weil ALWIM nur Mist erzählt.
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» Die Mathematik wurde geschaffen, um Probleme zu lösen, die es nicht gäbe, wenn die Mathematik nicht erschaffen worden wäre.
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Westbeam



Anmeldungsdatum: 22.12.2009
Beiträge: 760

BeitragVerfasst am: 03.11.2012, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

C64-Fan hat Folgendes geschrieben:
Dann kann doch ein x-beliebiger behaupten dein Prog. geschrieben zu haben und es vermarkten. oder lieg ich falsch ?

Und was wäre so schlimm daran? zwinkern
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nemored



Anmeldungsdatum: 22.02.2007
Beiträge: 4594
Wohnort: ~/

BeitragVerfasst am: 03.11.2012, 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn dir das nichts ausmacht, ist das in Ordnung. Anderen würde das aber was ausmachen, und das ist auch in Ordnung. zwinkern

Ich frage mich aber, ob es bei einer "Alles-ist-erlaubt"-Lizenz nicht auch möglich wäre, dass jemand deine (freie) Software nimmt und patentieren lässt (darf er ja, er darf machen was er will) und sie damit plötzlich für gar niemanden mehr frei ist ...
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MOD
Fleißiger Referenzredakteur


Anmeldungsdatum: 10.09.2007
Beiträge: 1003

BeitragVerfasst am: 03.11.2012, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

Im Prinzip kann ein anderer den Code unter eine neue Lizenz stellen, allerdings bleibt die alte Lizenz bestehen. Soll heißen, selbst mit Patent ist die alte Lizenz gültig, die jedem die freie Nutzung erlaubt.
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nemored



Anmeldungsdatum: 22.02.2007
Beiträge: 4594
Wohnort: ~/

BeitragVerfasst am: 03.11.2012, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

Bei einer Lizenz ja, aber bei WTFPL? Das ist nicht wirklich eine Lizenz.
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Westbeam



Anmeldungsdatum: 22.12.2009
Beiträge: 760

BeitragVerfasst am: 04.11.2012, 09:49    Titel: Antworten mit Zitat

Was soll es dann sein?
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28398



Anmeldungsdatum: 25.04.2008
Beiträge: 1917

BeitragVerfasst am: 04.11.2012, 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Lizenz wird meist als Ausdruck für "rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Softwarehersteller/vertreiber und Kunden" aufgefasst. Und die WTFPL ist sicherlich weder Vertrag noch rechtsverbindlich.

So einfach ist das!


Zuletzt bearbeitet von 28398 am 05.11.2012, 12:58, insgesamt einmal bearbeitet
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Toa-Nuva



Anmeldungsdatum: 14.04.2006
Beiträge: 204
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 05.11.2012, 00:12    Titel: Antworten mit Zitat

nemored hat Folgendes geschrieben:
Ich frage mich aber, ob es bei einer "Alles-ist-erlaubt"-Lizenz nicht auch möglich wäre, dass jemand deine (freie) Software nimmt und patentieren lässt (darf er ja, er darf machen was er will) und sie damit plötzlich für gar niemanden mehr frei ist ...

Nein, sollte nicht möglich sein. Damit man etwas patentieren kann, darf es noch nicht "Stand der Technik" sein. Und zum Stand der Technik zählt alles, was schon mal in irgendeiner Weise veröffentlicht oder zumindest mal öffentlich gezeigt wurde. zwinkern D.h. sobald du mal was im Internet veröffentlicht hast, kann das niemand mehr patentieren, auch du selbst nicht. (Also wenn ihr jemals über ein Patent nachdenkt: Immer ZUERST patentieren, und DANN erst veröffentlichen! zwinkern)

Bin natürlich kein Profi in dem Gebiet, aber ich hatte letztes Semester eine Vorlesung über Intellectual Property und hab die Klausur bestanden, also hab ich dort wohl nicht alles falsch verstanden. zwinkern
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28398



Anmeldungsdatum: 25.04.2008
Beiträge: 1917

BeitragVerfasst am: 05.11.2012, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

Was state of the art ist und was nicht, muss im Zweifelsfall dann ein Gericht entscheiden, aber idR. wird sowas wie eine Vorführung auf einer Messe o.ä. nicht als Grund gegen ein Patent anerkannt... erst recht nicht, wenn die Vorführung vom Patentinhaber gemacht wurde lächeln

Aber Nummer sicher ist natürlich immer: Erst Patent beantragen, dann die Eier in die Kameras baumeln lassen.

/e: Jetzt auch im eigenen Thread!
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C64-Fan



Anmeldungsdatum: 26.10.2012
Beiträge: 79

BeitragVerfasst am: 05.11.2012, 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

mein Senf dazu :
hab mal im TV gesehn Thema Wirtschaftsspionage, ne deutsche Firma die Windkrafträder herstellt, und darin Spitzenreiter warn mit ihrem System.
Hatten schon die Windräder in der Gegend am laufen. Die wollten dann auch auf dem amerikanischen Markt und haben dann eine Klage bekommen wegen Patentverletzung. Die Firma dachte an einen Scherz. (ham doch wir entwickelt geschockt
Aber Spione hatte die Erfindung in Europa ausspioniert und in Amerika zum Patent angemeldet. tja Pech.
Jetzt ist ihre Erfindung für die nächsten 10Jahre in Amerika für die Deutschen gesperrt, bis das Patent ausläuft.
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Toa-Nuva



Anmeldungsdatum: 14.04.2006
Beiträge: 204
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 05.11.2012, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

28398 hat Folgendes geschrieben:
Was state of the art ist und was nicht, muss im Zweifelsfall dann ein Gericht entscheiden, aber idR. wird sowas wie eine Vorführung auf einer Messe o.ä. nicht als Grund gegen ein Patent anerkannt... erst recht nicht, wenn die Vorführung vom Patentinhaber gemacht wurde lächeln

Also die Patentanwältin, die bei uns diese Vorlesung gehalten hat, hat afair eigentlich schon gesagt, dass das problematisch wäre... Möglicherweise hab ich da aber auch was falsch verstanden oder verwechselt. Außerhalb der Vorlesung hab ich mich damit nicht beschäftigt, also wenn du da besser informiert bist... zwinkern

C64-Fan hat Folgendes geschrieben:
mein Senf dazu :
hab mal im TV gesehn Thema Wirtschaftsspionage, ne deutsche Firma die Windkrafträder herstellt, und darin Spitzenreiter warn mit ihrem System. Die wollten dann auch auf dem amerikanischen Markt und haben dann eine Klage bekommen wegen Patentverletzung. Die Firma dachte an einen Scherz.
Aber Spione hatte die Erfindung in Europa ausspioniert und in Amerika zum Patent angemeldet. tja Pech.
Jetzt ist ihre Erfindung für die nächsten 10Jahre in Amerika für die Deutschen gesperrt, bis das Patent ausläuft.

Naja, in Deutschland (und ich glaub allgemein in der EU) gilt "first come, first serve" - also wenn ich etwas erfinde und für mich behalte, und dann meldet ein Jahr später jemand anders das Patent an der gleichen Erfindung an, dann hab ich Pech gehabt. happy In Amerika ist das aber glaub ich anders - da gilt meines Wissens "first invent, first serve". Als wenn man beweisen kann, dass man das wirklich zuerst erfunden hat, dann kann man dieses Patent für ungültig erklären. Ich kann mir allerdings vorstellen, dass dieser Beweis problematisch sein könnte...

Wie gesagt werfe ich hier aber nur mit Halbwissen um mich. zwinkern
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C64-Fan



Anmeldungsdatum: 26.10.2012
Beiträge: 79

BeitragVerfasst am: 05.11.2012, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

und welches Recht zählt da jetzt nun, ist ja in Germany/EU erfunden aber gemeldet in USA. mit den Augen rollen
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nemored



Anmeldungsdatum: 22.02.2007
Beiträge: 4594
Wohnort: ~/

BeitragVerfasst am: 05.11.2012, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Patenten ist das noch "einigermaßen einfach" - es zählt das Recht des Landes, in dem man gerade ist bzw. wo man sein Produkt auf den Markt schmeißen will. Im obigen Fall: Vermarktung in der EU kein Problem, in den USA aber (zur Zeit) nicht möglich. Schwierig wird es bei länderübergreifenden Dingen, gerade beim Internet. Z. B. finden sich bei gutenberg.org viele urheberrechtsfreie ebooks, bei denen nach deutschem Recht das Urheberrecht noch besteht.
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St_W



Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 949
Wohnort: Austria

BeitragVerfasst am: 05.11.2012, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

Einmal davon abgesehen, dass Softwarepatente hierzulande ohnehin problematisch sind (aber (noch) nicht z.B. in den USA), gilt - wie bereits gesagt wurde - der aktuelle (internationale) Stand der Technik. Das bedeutet in der Praxis: sobald es veröffentlicht wurde, gibts kein Patent mehr (was hier auch zutreffen würde).
Zitat:
§ 3. (1) Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Den Stand der Technik bildet alles, was der Öffentlichkeit vor dem Prioritätstag der Anmeldung durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benützung oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht worden ist.

Für u.a. die Präsentation auf speziellen Messen gibts teilweise Ausnahmen. Weitere Infos finden sich im Patentgesetz 1970 (aktuelle konsolidierte Fassung) (hier in Österreich natürlich zwinkern )

/edit: Einige Infos zur Regelung in den U.S.A. findet man u.a. hier sowie auf Wikipedia. Derzeit gilt in Amerika allerdings noch "first-to-invent" - d.h. wenn man nachweisen kann, dass man etwas früher erfunden hat, als der Patenteinreicher, wird das Patent übertragen. Hierzulande gilt übrigens "first-to-file", sprich: wer als erster einreicht, kriegt das Patent (evt.), die anderen gehen i.A. leer aus.
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Aktuelle FreeBasic Builds, Projekte, Code-Snippets unter http://users.freebasic-portal.de/stw/
http://www.mv-lacken.at Musikverein Lacken (MV Lacken)


Zuletzt bearbeitet von St_W am 06.11.2012, 01:14, insgesamt einmal bearbeitet
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nemored



Anmeldungsdatum: 22.02.2007
Beiträge: 4594
Wohnort: ~/

BeitragVerfasst am: 05.11.2012, 23:19    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich müsste man da jetzt auch das US-Recht zu Rate ziehen. Laut Wikipedia darf da eine Neuheit ein Jahr lang öffentlich bekannt sein und kann dann immer noch zum Patent angemeldet werden.
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